Auch wenn Ihr Familienmitglied nicht zu Hause verstorben ist, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Leichnam bei sich zu Hause aufbahren zu können. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen an uns haben.
Der §19 des Bayerischen Bestattungsvesetzes regelt wie folgt:
(1) Eine Leiche muss spätestens 192 Stunden nach Feststellung des Todes bestattet sein oder, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung überführt werden soll, auf den Weg gebracht werden.
(2) Trifft eine Leiche nach Ablauf dieser Frist am Bestattungsort ein, so ist sie dort unverzüglich zu bestatten.
(3) Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage bleiben bei der Berechnung der Bestattungsfrist unberücksichtigt.
(4) Können die zur Bestattung oder Beförderung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden, so ist die Bestattung oder Beförderung unverzüglich vorzunehmen, sobald die Unterlagen vorliegen.
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In 99 von 100 Fällen ist es kein Problem, diese Frist einzuhalten. In dem ganz seltenen begründeten Fall ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist zu beantragen.
Es gilt für Feuer- sowie Erdbestattung:
Ein Leichnam darf weder Schuhe, noch Gürtel tragen - Ledewaren sind komplett ausgeschlossen. Wie immer kann man auch hier Ausnahmen besprechen.Aber ob Ihr lieber Verstorbener im Nachthemd oder dem Jogginganzug auf die letzte Reise geht, oder im Hochzeitsanzug von damals - das bleibt ganz Ihnen überlassen. Und selbst wenn man keine eigene Kleidung tragen möchte, halten wir einen Talar bereit.
Hierzu vereinbaren wir einen Termin in unserem Krematorium. Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie eine schlichte Verabschiedung möchten oder ob Sie Ihren Verstorbenen noch einmal sehen möchten. Manche Familie verabschiedet den/die Verstorbene(n) ins Feuer: durch eine Glasscheibe beobachtet man, wie der Sarg in den Kremationsofen einfährt.
Immer wieder hören wir: "Wir mussten damals zum Bestatter XYZ, weil man bei uns im Ort nur dort hin gehen kann"
Dies ist ein Irrglaube. Jeder kann seinen Bestatter frei wählen. Es gibt zwar Bestatter, die eine Friedhofshoheit innehaben - so nennt man das, wenn der Bestatter sich z.B. ums Grabmachen kümmert oder die Terminvergabe auf dem Friedhof regelt - dennoch kann man auch einen anderen Bestatter wählen. Dieser muss nicht unmittelbar vor Ort ansässig sein.
Bestattungen Mayr GBR
Hauptstraße 76
82380 Peißenberg
Tel.: 08803 - 49 79 564
Fax: 0 88 03 - 49 79 562
Mail: info(at)bestattungen-mayr.de